Unterschreitung Inzidenzwert 35 / Konsequenzen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Landratsamt hat die Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 formal festgestellt. Daher ergeben
sich für die Schulen weitere Änderungen. Einen entsprechenden Hinweis zur Maskenpflicht hat das
Kultsuministerium am Freitagabend an die Schulen gesendet.
Die aktuelle Corona Verordnung Schule ist leider noch nicht bei uns eingegangen.

Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen bei Unterschreitung der Inzidenz 35

 Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Maskenpflicht im Freien und in den Klassenräumen. Im
Schulgebäude und den Toiletten besteht weiterhin die Maskenpflicht; alle sonstigen
Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften bleiben erhalten; ebenso erhalten bleibt die
Trennung der Lerngruppen auf dem Pausenhof. Für Schülerinnen und Schüler, die lediglich zu
Klassenarbeiten kommen, sich aber nicht testen lassen, gilt weiterhin die Maskenpflicht auf dem
gesamten Schulgelände.
Anmerkung: Wie schon im letzten Elternbrief möchte ich darauf hinweisen, dass das Tragen einer
Maske im Unterricht und auf dem Pausenhof auch weiterhin ausdrücklich erlaubt ist.

 Das förmliche Abstandsgebot innerhalb der Klasse entfällt; gegenüber Schülerinnen und Schülern
anderer Klassen muss der Abstand vo 1,5 Meter eingehalten werden.

 Fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art ist bei einer Inzidenz unter 35 im Freien und in der
Halle ohne Einschräkung zulässig.

 Schimmunterricht in Hallenbädern ist erlaubt; der Unterricht kann auch in Freibädern stattfinden.

Herzliche Grüße,
SD Dr. Matthias Hoffmann

Elternbrief zum Download als PDF-Dokument: 25. Elternbrief Schuljahr 2020_21
Übersicht über alle Elternbriefe des Schuljahres: https://de.padlet.com/pgbadbuchau/x5lererisi9gpsb3 

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