Aufhebung der Corona-Verordnung Schule und der Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebes Kollegium,

die Landesregierung hat entschieden, die Corona-Verordnung zum 01.03. 2023 aufzuheben.
Infolge betrifft diese Entscheidung auch die Situation an den Schulen in Baden-Württemberg.
Im wesentlichen ist folgende Regelung für Sie als Eltern und uns als Schule interessant:
* Die Absonderungs- bzw. Maskenpflicht für positiv auf das Coronavirus getestete Personen
entfällt ab dem 01.03. 2023.
* Personen mit Krankheitssymptomen sollten sich aber weiterhin krankmelden und zu
Hause bleiben.
* Über den Einsatz schwangerer und vulnerabler Lehrkräfte im Präsenzunterricht werden
die Schulen in einem gesonderten Anschreiben informiert.

Vor dem Hintergrund des Entfalls der Regelungen möchte ich alle Eltern und Kolleginnen und
Kollegen bitten, verantwortungsvoll mit dieser Situation umzugehen, um Ansteckungen zu
vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen
SD Dr. Matthias Hoffmann

Schulinfo als PDF-Download: 06 Schulinformation Sschuljahr 22_23

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